Klagen von Beamten gegen neue Zuordnung zu Dienststellen erfolgreich

01.01.2012

Klagen von Beamten gegen neue Zuordnung zu Dienststellen erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit den Urteilen vom 30.05.2008 (Az.: 13 K 695/08 u.a.) den Klagen von Beamten gegen ihre Zuordnung zu neuen Dienststellen nach Maßgabe des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts vom 11,12,2007 stattgegeben. Des Weiteren hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Kläger trotz ihrer Zuweisung zu neuen Körperschaften weiter Landesbeamte geblieben sind.

Die beiden genannten Gesetze könnten die Zuordnung der betroffenen Beamten zu den neuen Dienststellen nicht gleichsam automatisch bewirken, insbesondere der von den Behörden verabschiedete Zuordnungsplan diese Verteilungswirkung nicht entfalte. Somit liege ein Vollzugsdefizit dieser Gesetze vor, weil einzelne Versetzungsverfügungen gegenüber den betroffenen Beamten nicht erlassen worden seien.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Joachim Krumb, Fachanwalt für Verwaltungsrecht