Eilantrag gegen Neubau von Hochspannungsfreileitungen wurde abgelehnt

01.01.2012

Eilantrag gegen Neubau von Hochspannungsfreileitungen wurde abgelehnt

Mit Beschluss vom 19.03.2008 (Az.: 11 B 289/08.AK) hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Eilantrag der Naturschutzorganisation BUND gegen den geplanten Neubau einer 380-kV-Hochspannungsfreileitung vom geplanten Kraftwerk Datteln bis zum Umspannwerk in Dortmund Mengede abgelehnt. Die Freileitung soll auf knapp acht Kilometern Länge über 23 Strommasten geführt werden.

Insbesondere im Hinblick auf einen Eingriff in den Waldbestand südlich des Dortmund-Ems-Kanals sowie eine Nichtbeachtung des europäischen Artenschutzes in Bezug auf insbesondere den Schwarzspecht und diverse Fledermausarten hatte der BUND den Bau der Freileitung angegriffen. Infolge fehlerhafter Variantenauswahl beachte das Vorhaben landschaftsschutzrechtliche Vorgaben nicht und sei darüber hinaus auch nicht raumverträglich.

Dieser Ansicht hat sich das Oberverwaltungsgericht nicht angeschlossen. Es seien bei der im Eilverfahren geboten summarischen Prüfung keine durchgreifenden Fehler der Planfeststellung zu erkennen.