Referentenentwurf zur 6. Novelle HOAI

01.01.2012

Referentenentwurf zur 6. Novelle HOAI

Mit Schreiben vom 26.02.2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Entwurf zur 6. Novelle der HOAI den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure zur Stellungnahme übersandt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und ist bislang nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Schon jetzt sei auf folgende wesentliche Neuerungen hingewiesen:

1. Absenkung der Tafelendwerte

Derzeit beträgt der Tafelendwert der HOAI rund 25,5 Mio. Euro Baukosten im Hochbau. Beträge über höhere Bausummen unterliegen nicht mehr den Preisregeln. Die Anwendbarkeit der HOAI soll eingeschränkt werden, indem die Tafelendwerte abgesenkt werden, so dass die HOAI nur noch für Kleinprojekte gilt.

2. Deregulierung der Beratungsleistungen

Zukünftig entfällt die Bepreisung von Beratungsleistungen für thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik und vermessungstechnische Leistungen in der HOAI. Eine staatliche Preisvorgabe soll es nur noch für Planungsleistungen geben.

3. Wegfall von Leistungsphasen

Die HOAI konzentriert sich bei ihren Regelung zukünftig auf geistig-schöpferische Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren. Im Leistungsbild Objektplanung führt dies dazu, dass nur noch die Leistungsphasen 1 - 5 geregelt werden.

4. Abkopplung der Honorare von der Bausumme durch Einführung des Baukostenvereinbarungsmodells

Architekten und Ingenieure sollen zukünftig ihre Honorare auf der Basis von vorab vereinbarten Baukosten berechnen, anstatt wie bisher auf der Grundlage der festgestellten, tatsächlichen Kosten. Die Parteien vereinbaren bei Auftragserteilung einen bestimmten Betrag der Baukosten. Dieser wird dann der Honorarermittlung zu Grunde gelegt.

5. Neubewertung der Planungsleistungen
Die Planungsleistungen werden besser bewertet als bisher. Dies führt im Ergebnis zu höheren Honoraren für Planungsleistungen.

6. Anhang
Die bisherigen Tafelwerte, die in der novellierten HOAI entfallen, sollen als unverbindliche Regelungen beibehalten werden und als Orientierungspunkte auch zukünftig zur Verfügung stehen. Sie werden der neuen HOAI als Anhang beigefügt.

7. Der Umfang der HOAI soll auf ca. 50 Paragrafen reduziert werden

Es ist zu erwarten, dass nunmehr eine hitzige Diskussion zu diesem Entwurf einsetzen wird. Die Kammern und Verbände der Planer in Deutschland haben bereits angekündigt, diese Fragen kurzfristig rechtlich prüfen zu lassen und den jetzigen Novellierungsentwurf nicht hinnehmen zu wollen.

So bemängelt der Bund deutscher Baumeister, dass ganze Leistungsbereiche ( Leistungsphasen 6-9 ) herausfallen und frei vereinbart werden können, fast alle bisher geregelten Ingenieurleistungen wie Thermische Bauphysik, Schallschutz oder Raumakustik als "nur noch Beratungs- und nicht mehr Planungsleistungen" aus der HOAI herausfallen und im Anhang als sogenannte "unverbindliche Orientierung zur Honorarfindung " sich wiederfinden, die anrechenbaren Kosten und somit der Geltungsbereich der HOAI bei max. 5 Mio. Euro gedeckelt werden - bei der Tragwerksplanung sogar bei 3 Mio. Euro Baukosten - und überdies der Verordnungsgeber lediglich ein "Almosen" i.H.v. 10 % Aufschlag auf die Tafelwerte gewähren wolle. Hinterfragt wird, ob der Verordnungsgeber überhaupt noch die ausgewogene Berücksichtigung der Auftragnehmer und -geberinteressen im Auge hatte.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht