"Blaue Tonne" für Karlsruhe ist rechtmäßig

01.01.2012

"Blaue Tonne" für Karlsruhe ist rechtmäßig

Am 11.02.2008 (Az.: 10 S 2422/07) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass eine private Entsorgungsfirma in Karlsruhe "Blaue Tonnen" zur Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonage aus Privathaushalten aufstellen darf. Damit hat der Verwaltungsgerichthof die Beschwerde der Stadt Karlsruhe gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen.

Der Verwaltungsgerichthof führte zur Begründung aus, dass das von der Stadt Karlsruhe ausgesprochene Verbot von den abfallrechtlichen Bestimmungen nicht gedeckt sei. Zum einen habe die private Entsorgungsfirma nachgewiesen, dass sie die Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuführe. Zum anderen stünden der privaten Papiersammlung auch keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. Es komme hierbei allein darauf an, ob durch die Tätigkeit der privaten Entsorgungsfirma die Funktionsfähigkeit der Abfallentsorgung der Stadt gefährdet würde. Für die Annahme, dass die Stadt im Falle eines Rückzugs der Antragstellerin aus der gewerblichen Papiersammlung nicht mehr in der Lage sei, eine geordnete Abfuhr und Entsorgung dieser Abfälle aus privaten Haushalten vorzunehmen, fehlten jegliche Anhaltspunkte. Denn wegen der ohnehin erforderlichen Entsorgung der Wertstofftonnen sei der Stadt eine nennenswerte Reduzierung der Einsammellogistik und insbesondere des Personalaufwands nicht möglich.

Dass die Stadt nach ihren Prognosen künftig 80 Prozent des bislang erfassten Altpapiers und damit bedeutende Verwertungserlöse verliere, belege nicht eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Es ergebe sich aus dem Fehlbedarf eine rechnerische Gebührenerhöhung von 9,68 € pro Einwohner und Jahr. Nach dem geltenden Gebührenrecht schlage dieser Einwand einer unzumutbaren Gebührenerhöhung grundsätzlich nicht durch, denn für die Abfallentsorgung könnten kostendeckend zu kalkulierende Benutzungsgebühren erhoben werden. Dass die von der Stadt befürchtete Gebührenerhöhung zu einer ernsthaften Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems führen wird, sei jedenfalls nicht erkennbar. Es komme entscheidend hinzu, dass die Prognosen der Stadt völlig ungesichert sind und auf Spekulationen beruhen. Denn folgt man den Ausführungen der privaten Entsorgungsfirma, werden mittel- und längerfristig nicht mehr als fünf Prozent der Haushalte auf die Blaue Tonne umsteigen.