Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungswidrig

01.01.2012

Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungswidrig

Mit Urteil vom 27.04.2007 (Az.: LVerfG 9 bis 17/06) hat das Landesverfassungsgericht in Greifswald erklärt, dass die für 2009 geplante Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig ist. Das Gesetz verstößt nach Auffassung der Richter gegen das in Art. 72 der Landesverfassung verbriefte Recht auf kommunale Selbstverwaltung.

Aus den derzeitigen zwölf Landkreisen und sechs kreisfreien Städten sollten bei der Kreisreform fünf Großkreise entstehen. Das Urteil ist bundesweit beispiellos. So umfassend hatte ein Landesverfassungsgericht eine Gebietsreform noch nicht scheitern lassen.

In Mecklenburg-Vorpommern wären mit der Kreisgebietsreform die bundesweit größten Landkreise entstanden. Allein der Kreis Westmecklenburg wäre mit knapp 7.000 Quadratkilometern fast drei Mal so groß wie das Saarland gewesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Kreise so gestaltet sein müssen, dass Bürger ehrenamtlich im Kreistag tätig sein können. Dass sich Vertreter aus möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen zusammen fänden sei Grundlage einer kraftvollen Selbstverwaltung. Auch in diesem Bereich seien wegen der Verknüpfung der Kreisreform mit der geplanten Aufgabenübertragung vom Land auf die Kreise wesentliche Teile gegenstandslos.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht