Kurbeiträge sind rechtmäßig

01.01.2012

Kurbeiträge sind rechtsmäßig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 22.06.2007 (Az.: 4 N 05.3049) entschieden, dass die Kurbeitragssatzung der Stadt Tegernsee rechtmäßig ist. Der Normenkontrollantrag eines Rechtsanwalts wurde damit abgelehnt. Nach Meinung des Antragstellers erfülle die Stadt Tegernsee die Anforderungen an einen heilklimatischen Kurort nicht mehr und damit würde der Tatbestand für die Anerkennung als Kurort nicht mehr fortbestehen.

Die Stadt Tegernsee ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs berechtigt, den Kurbeitrag zu erheben. Die Berechtigung hierzu folge aus der staatlichen Anerkennung als Kur- und Erholungsort. Ob diese Anerkennungsvoraussetzungen tatsächlich noch vorlägen käme es nicht an, so das Gericht. Gegen das Urteil wurde die Revision nicht zugelassen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht