Vertragverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland

01.01.2012

Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland

Am 27.06.2007 hat die Europäische Union im Hinblick auf die Vergabe eines Auftrags über die Lieferung einer Softwareanwendung ohne öffentliche Ausschreibung die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Hinsichtlich der Vergabe von Genehmigungen für den Buslinienverkehr in Nordrhein-Westfalen hat sie gleichzeitig das Verfahren gegen Deutschland eingestellt.

Ohne öffentliche Ausschreibung wurde die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern von der der Datenzentrale Baden-Württemberg mit der Beschaffung, Entwicklung und Wartung einer Softwareanwendung für Fahrzeugszulassungen beauftragt. Beide Einrichtungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nach Meinung der Kommission unterliegt die Datenzentrale bei der Erteilung eines Lieferauftrags an Dritte dem europäischen Vergaberecht, auch wenn der Auftragnehmer selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die Datenzentrale müsse öffentlich ausschreiben, da vertraglich festgelegte, entgeltliche Leistungen zu erbringen seien.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission das Verfahren im Zusammenhang mit der Gewährung von Genehmigungen für den Buslinienverkehr auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes eingestellt. Der Rheinisch-Bergische Kreis in Nordrhein-Westfalen hatte ohne vorherige Ausschreibung einer kleinen Zahl von Anbietern die Durchführung des Buslinienverkehrs genehmigt. Die Europäische Kommission war der Ansicht, dass die Genehmigungen als Dienstleistungskonzessionen einzustufen sind, da an das Recht, die Dienste anzubieten, die Pflicht geknüpft sei, einen funktionierenden Buslinienverkehr durchzuführen. Für potenzielle Bieter müsse die Genehmigung des Buslinienverkehrs daher ausreichend transparent gestaltet werden. Auf Grund einer Verpflichtung der zuständigen Bezirksregierung Köln, die Genehmigung im Buslinienverkehr zukünftig transparenter zu gestalten wurde das Verfahren eingestellt.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jochen Zweschper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht