Schädigungen durch Starkregen trägt der Grundstückseigentümer

01.01.2012

Schädigungen durch Starkregen trägt der Grundstückseigentümer

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 29.05.2007 (Az.: 2 U 41/06) entschieden, dass das Risiko durch Starkregen geschädigt zu werden, der seltener als einmal in fünf Jahren auftritt, der Grundstückseigentümer trägt und nicht die Stadt, die die Regenentwässerung gebaut hat.

Im Jahr 1996 hatte die Stadt Fürstenwalde in einem Bebauungsplan für die Neubausiedlung Kastanienallee vorgesehen, dass Regenwasser in Mulden entlang der Straßen und auf den jeweiligen Grundtücken versickern sollte. Nach heftigen Regenfällen kam es am 12.08.2002 in diesem Neubaugebiet zu Überschwemmungen. Regen dieser Stärke kommt höchstens alle 30 bis 40 Jahre vor. Mit der Begründung, die von der Gemeinde geplante Regenentwässerung sei unzureichend, hatte ein Hauseigentümer die Gemeinde auf Schadensersatz verklagt.

Durch das Landgericht Frankfurt (Oder) wurde die Klage abgewiesen. Und auch vor dem Oberlandesgericht hatte die Klage des Hauseigentümers keinen Erfolg. Da die Regenentwässerung einem Regen standgehalten hätte, wie er in dieser Stärke erfahrungsgemäß alle fünf Jahre einmal auftritt. Das Risiko, durch seltener auftretenden Starkregen geschädigt zu werden, trägt der Grundstückseigentümer selbst.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht